Tiny Haus in Wasserburg am Inn

Kann im Tiny Haus der Hauptwohnsitz angemeldet werden?

Eine der wichtigsten Fragen für alle, die ihr Tiny Haus wirklich als dauerhaftes Zuhause nutzen möchten und nicht nur als Zweitwohnsitz oder Feriendomizil: Geht das auch offiziell?

Ja. Die Tiny Häuser auf unserem Grundstück in Wasserburg am Inn sind baurechtlich genehmigt – nicht als vorübergehende oder geduldete Lösung, sondern als vollwertiger Wohnraum. Dadurch kann das Tiny Haus dauerhaft bewohnt und der Hauptwohnsitz ganz offiziell beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.

Das ist keine Selbstverständlichkeit in der Tiny-House-Szene – viele Projekte laufen rechtlich nur als Camping- oder Wochenendnutzung. Uns war es von Anfang an wichtig, dass unsere Bewohner:innen hier tatsächlich zu Hause sind, mit allen Rechten und Pflichten, die dazugehören.

Wenn Sie mehr über den genauen rechtlichen Rahmen erfahren möchten, sprechen Sie uns gerne an – wir informieren Sie transparent über den aktuellen Stand der Genehmigung für Ihr Wunschgrundstück.

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